Anerkennungen

Naomi King Dipl. Yogalehrerin YCH/EYU

  • Berufsmitglied Yoga Schweiz YCH/EYU
  • EmfitNr: 203067
  • ASCA: ZSR G736563
  • EMR: ZSR G736563
  • EGK: Zertifikat
Gesundheitsbeiträge

Die Krankenkassen im Überblick

  • Krankenzusatzversicherungen die Gesundheitsbeiträge an Yogakurse zahlen

    Wichtige Voraussetzung der Yogaanbieter ist Dipl. Yogalehrer YCH/EYU und ist Berufsmitglied vom Berufsverband Yoga Schweiz Suisse Svizzera. Übersicht der grössten Krankenversicherungen in der Schweiz, die Beiträge aus den Zusatzversicherungen an die Kosten eines Yogakurses leisten.

    • Atrupi
    • AXA
    • Concordia
    • CSS
    • EGK
    • Groupe Mutuel
    • Helsana
    • KPT
    • Krankenkasse Steffisburg
    • ÖKK
    • Rhenusana
    • Sanagate
    • Sodalis
    • Sumiswalder
    • Swica
    • Visana
  • Atupri

    Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
    – Nein

    Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
    – Mivita Reala oder Mivita Extensa

    Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
    – Mivita Reala: 50 %, max. CHF 200.–
    – Mivita Extensa: 50 %, max. CHF 300.–

    Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
    – Die Rechnung der Yogalehrerin / des Yogalehrers

  • AXA

    Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
    – Ja, Qualicert–Zertifizierung, ASCA–Anerkennung

    Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
    – Die Versicherungspakete ACTIF oder COMPLET

    Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
    – ACTIF: 75 %, bis max. CHF 200.-
    – COMPLET: 75 %, bis max. CHF 300.-

    Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
    – Die Rechnung der Yogalehrerin/des Yogalehrers

  • Concordia

    Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
    – Ja, EMR–Qualitätslabel

    Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
    – NATURA PLUS

    Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
    – 50 %, bis max. CHF 200.-

    Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
    – Die Rechnung der Yogalehrerin/des Yogalehrers

  • CSS

    Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
    – Nein

    Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
    – Alternativversicherung myFlex: Economy, Balance oder Premium

    Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
    – Economy : 50 %, max. CHF 150.-
    – Balance : 50 %, max. CHF 250.-
    – Premium: 50 %, max. CHF 500.-

    Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
    – Die Kursbestätigung mit Angaben der Yogalehrerin/des Yogalehrers und der Dauer des Kurses

  • EGK

    Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
    – Ja, EMR-Qualitätslabel

    Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
    – Komplementär EGK-SUN 1, 2, 3 und Flex

    Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
    – 80 % bis CHF 480.–

    Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
    – Die Rechnung der Yogalehrerin/des Yogalehrers

  • Groupe Mutuel

    Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
    – Ja, Qualicert–Zertifizierung, BGB–Mitgliedschaft oder EMfit–Qualitätslabel

    Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
    – GO Global Solution / GX Global Flex «Option Careflex» / Gl Global Classic «Option Plus» / SB GA Krankenpflege
    – Zusatzversicherung mit Bonus / EG Global School

    Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
    – 50 %, max. CHF 200.-

    Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
    – Die Rechnung der Yogalehrerin/des Yogalehrers

  • Helsana

    Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
    – Ja, Qualicert–Zertifizierung oder EMfit–Qualitätslabel

    Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
    – SANA oder COMPLETA

    Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
    – Je 75 %, max. CHF 200.-

    Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
    – Die Rechnung der Yogalehrerin/des Yogalehrers

  • KPT

    Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
    – Nein

    Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
    – Active Plus

    Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
    – CHF 150.-, ab einer Dauer von 6 Monaten oder ab 8 Einheiten

    Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
    – Die Rechnung der Yogalehrerin/des Yogalehrers mit folgenden Angaben: Name und Vorname, Versichertennummer, Bezeichnung der Aktivität, Beginn und Dauer des Kurses, Durchführungsort, Kosten, Stempel und Unterschrift des Rechnungsstellers

  • Krankenkasse Steffisburg

    Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
    – Ja, EMR–Qualitätslabel

    Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
    – Eine Rückvergütung ist in allen Versicherungspaketen vorgesehen

    Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
    – Auf Anfrage

    Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
    – Die Rechnung der Yogalehrerin/des Yogalehrers

  • ÖKK

    Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
    – Ja, EMR-Qualitätslabel

    Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
    – ÖKK Prävention

    Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
    – 50 %, max. CHF 300.-

    Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
    – Die Rechnung der Yogalehrerin/des Yogalehrers

  • Rhenusana

    Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
    – EMR-Qualitätslabel, NVS–Mitgliedschaft, ASCA–Anerkennung oder Qualicert–Zertifizierung

    Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
    – rhenuPLUS Gold oder Platin

    Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
    – Gold: 75 %, max. CHF 200.–
    – Platin: 75 %, max. CHF 400.–

    Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
    – Die Rechnung der Yogalehrerin/des Yogalehrers

  • Sanagate

    Sanagate ist ein Tochterunternehmen der Krankenversicherung CSS mit preiswerten Modellen in der Grundversicherung. Die Services sind die gleichen wie bei der CSS Versicherung. Im Jahr 2020 wurde Sanagate organisatorisch näher mit der CSS Gruppe zusammengeführt.

  • Sodalis

    Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
    – Nein

    Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
    – Spitalversicherung und Sana oder Sana Plus

    Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
    – 50 %, max. CHF 200.-

    Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
    – Die Rechnung der Yogalehrerin/des Yogalehrers

  • Sumiswalder

    Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
    – Nein

    Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
    – Komplementär

    Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
    – Max. CHF 200.-, mind 10 Lektionen

    Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
    – Die Rechnung der Yogalehrerin/des Yogalehrers

  • SWICA

    Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
    – Nein

    Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
    – COMPLETA PRAEVENTA oder OPTIMA

    Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
    – COMPLETA PRAEVENTA: 50 %, max. CHF 300.-
    – OPTIMA: 90 %, max. CHF 300.-

    Livestreaming-Kurse oder Live-Videocoachings werden ebenfalls rückvergütet. Nicht unterstützt werden aufgezeichnete oder gespeicherte Videolektionen oder Onlinekurse ohne Interaktionsmöglichkeit.

    Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
    – Die Rechnung der Yogalehrerin/des Yogalehrers

  • Visana

    Benötigt die/der Yogalehrer/-in zum Yoga-Schweiz-Diplom eine weitere Qualifikation?
    – Nein

    Welche Zusatzversicherung (Versicherungspaket) braucht es für die Rückvergütung von Yogakursen?
    – Ambulant oder Basic über Wellness-Scheck

    Welcher jährliche Beitrag ist vorgesehen?
    – Max. CHF 100.- für Kurse von mehr als 10 Lektionen oder max. CHF 50.- für Kurse bis 10 Lektionen oder Zweitagesseminare

    Welche Unterlagen müssen beim Versicherer eingereicht werden?
    – Kursrechnung (es muss ersichtlich sein, wie viele Lektionen besucht wurden)